Es gibt ja für Treppengeländer die Regel in den Landesbauordnungen, dass die lichte Weite zwischen zwei Stäben höchstens 120 mm betragen darf.
Wenn Sie diese Regel auf „unseren“ Rahmen an.
1. Berechnen Sie die Mindestzahl der Stäbe.
2. Berechnen Sie die tatsächliche lichte Weite.
3. Zeichnen Sie die Stäbe in der Zeichnung ein.